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Gemäß § 140 SGB IX können Firmen, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung der Behinderten beitragen, bis zu 50% des Lohnanteiles auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Martin LutherChristen sind ein seliges Volk. Die können sich freuen im Herzen, können tanzen und springen und jubeln.
Gemäß § 140 SGB IX können Firmen, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung der Behinderten beitragen, bis zu 50% des Lohnanteiles auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.